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Kienbaum: Firmenwagen
Mit diesen Anschaffungsbudgets können Sie rechnen

Für viele Positionen gehören Firmenwagen längst zum Alltag. 95 Prozent der Geschäftsführer steht bereits ein Dienstwagen zur Verfügung. Auch Führungskräfte vieler Berufszweige profitieren zunehmend von dieser sowohl kosten- als auch steuergünstigen Zusatzleistung. So liegt der Anteil der Führungskräfte mit Dienstwagen in IT-Funktionen bei 43 Prozent, bei einzelnen Fachpositionen bei bis zu 20 Prozent. „Viele Branchen sind auch immer stärker vom Fachkräftemangel betroffen und müssen diesen Kräften andere Anreize bieten als nur eine exzellente monetäre Vergütung. Firmenwagen bieten die Möglichkeit, den gesuchten Spezialisten steuerlich attraktive Extras zukommen zu lassen“, sagt Christian Näser, Vergütungsexperte der Managementberatung Kienbaum.

Hierarchie bestimmt  Anschaffungsbudget
Die Höhe des Anschaffungsbudgets eines Firmenwagens richtet sich im Wesentlichen nach der hierarchischen Stellung des Mitarbeiters im Unternehmen. So liegen die durchschnittlichen Anschaffungsbudgets bei Geschäftsführern bei 60.000 Euro (Bruttolistenpreise inkl. MwSt), bei Führungskräften der ersten Unterstellungsebene bei 44.000 Euro und bei Führungskräften der zweiten Unterstellungsebene bei durchschnittlich 36.000 Euro.

Audi, BMW und Mercedes an der Spitze
Etwa zwei Drittel der Unternehmen geben ihren Führungskräften Marke und Typ des Dienstwagens vor. Die beliebtesten Modelle stammen von Audi, BMW, Mercedes und VW. Sonderausstattungen der Firmenwagen werden von zehn Prozent der Unternehmen komplett vorgesehen, 60 Prozent schreiben einzelne Ausstattungspakete vor, 30 Prozent lassen ihre Mitarbeiter die Sonderausstattung komplett selbst wählen. Vorgeschriebene Ausstattungen sind häufig: Farbe, Sicherheitspakete und Klimaanlage.

Privatnutzung wird selten eingeschränkt
Die Privatnutzung von Firmenfahrzeugen wird in den meisten Unternehmen großzügig gehandhabt. 90 Prozent der Führungskräfte ist es gestattet, ihren Dienstwagen unbegrenzt zu nutzen, zehn Prozent sind Einschränkungen wie Kilometerbegrenzungen oder Nutzung nur im Inland unterworfen. Nur einer kleinen Minderheit ist es gar nicht erlaubt, Privatfahrten zu unternehmen. Neben der Versteuerung des geldwerten Vorteils müssen Führungskräfte zumeist keine weiteren Kosten für die private Nutzungsmöglichkeit tragen. Die Übernahme von Benzinkosten oder eine Bruttoentgeltumwandlung sind bislang eher die Ausnahme.

Sonderfall Außendienstler
Im Außendienst nimmt der Firmenwagen eine Sonderstellung ein: „Hier ist er nicht nur eine Belohnung oder ein steuergünstiges Extra des Unternehmens für den Mitarbeiter, sondern ein notwendiges Handwerkzeug bei der täglichen Arbeit“, sagt Näser. 91 Prozent der Führungskräfte und sogar 97 Prozent der Verkäufer im Außendienst steht ein Dienstfahrzeug zur Verfügung. Die Privatnutzung wird auch hier nur in Einzelfällen eingeschränkt.

Zum Thema im Internet*
http://www.kienbaum.de
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