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KARRIERE TIPPS
Arbeitnehmer-Datenschutz
Das darf der Chef kontrollieren

Laut Financial Times Deutschland (FTD) plant die Regierung den Arbeitnehmer-Datenschutz weiter zu konkretisieren. Lesen Sie, was der Arbeitnehmer aktuell kontrollieren darf.

1. E-Mail
Ob ein Chef die E-Mails seiner Mitarbeiter lesen darf, ist nicht abschliessend geklärt. Bei privaten E-Mails (wenn sie erlaubt sind) fungiert der Arbeitgeber rechtlich als Telekommunikationsanbieter. Nach dem Fernmeldegeheimnis ist eine Kontrolle dann nicht erlaubt. Sind privates Surfen und private E-Mails verboten, darf der Chef nur an Hand des E-Mail-Empfängers und -Absenders sowie der Betreffzeile überprüfen, ob sich die Mitarbeiter daran halten.

2. Telefon
Telefongespräche dürfen auf keinen Fall abgehört werden. Sie unterliegen dem persönlichkeitsrechtlichen Schutz der Datenschutzgesetze und dem verfassungsrechtlich verankerten Telekommunikationsgeheimnis. Nur wenn privates Telefonieren am Arbeitsplatz verboten sind, darf der Chef die Ver­bindungsdaten kontrollieren

3. Videokamera
Versteckte Kameras dürfen bei Verdacht einer Straftat eingesetzt werden, wenn keine andere Lösung möglich ist. Und es darf auch nur die verdächtigte Person überwacht werden. Dazu ist die Intimsphäre der Mitarbeiter tabu (Umkleidekabinen, Toiletten, etc).Offene Kameras dürfen nur dem Schutz vor Straftaten dienen.

4. Arbeitsplätze
Kontrollgänge durch das eigene Unternehmen sind natürlich ein legale Überwachungsmethode. Schreibtische sind Firmeneigentum. Solange sie offen sind und nicht für private Dinge benutzt werden dürfen, darf der Chef kontrollieren.

5. Detektiv
Gestohlenes Firmeneigentum, krankgeschriebener Mitarbeiter mit Zweitjob - bei konkretem Verdacht darf der Chef einen Detektiv engagieren. Jedoch ohne die Privatsphäre von Mitarbeitern zu verletzten.

6. Krankheitskünfte

Zu Krankheitsdetails und Diagnose muss der Mitarbeiter keine Auskunft erteilen. Nur, ob er nach einer Krankheit seine Arbeit wieder aufnehmen kann.

Quelle
Financial Times Deutschland (FTD)


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 News - 24.05.2013
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