Seit dem 1. November 2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des
GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
in Kraft. Die Wettbewerbsfähigkeit der GmbH - insbesondere auch im
internationalen Vergleich - wird gestärkt. Sie ist eine moderne,
schlanke Rechtsform für den Mittelstand.
Existenzgründern steht künftig mit der
haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft zusätzlich eine
Einstiegsvariante der GmbH zur Verfügung. Aber nicht nur die
Gründung einer GmbH wird einfacher, schneller und
kostengünstiger, sondern das neue GmbH-Recht ist insgesamt
moderner und praxistauglicher geworden. Da die Attraktivität der
GmbH als Rechtsform nicht zuletzt davon abhängt, dass
Gläubiger in Fällen der Krise und der Insolvenz wirksam
geschützt werden, wurde zudem der Schutz vor Missbrauch
verbessert. Click!
Besondere Neuerungen der GmbH-Reform sind das Musterprotokoll für
unkomplizierte GmbH-Standardgründungen und eine neue
GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt. Beides sind vor
allem für Neugründung en wesentliche Erleichterungen.
Zur Information im Detail stehen zwei Dokumente des Bundesministeriums zur Verfügung:
Zum Thema im Internet*
http://www.bmj.bund.de
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