Für viele Positionen gehören Firmenwagen längst zum
Alltag. 95 Prozent der Geschäftsführer steht bereits ein
Dienstwagen zur Verfügung. Auch Führungskräfte vieler
Berufszweige profitieren zunehmend von dieser sowohl kosten- als auch
steuergünstigen Zusatzleistung. So liegt der Anteil der
Führungskräfte mit Dienstwagen in IT-Funktionen bei 43
Prozent, bei einzelnen Fachpositionen bei bis zu 20 Prozent.
„Viele Branchen sind auch immer stärker vom
Fachkräftemangel betroffen und müssen diesen Kräften
andere Anreize bieten als nur eine exzellente monetäre
Vergütung. Firmenwagen bieten die Möglichkeit, den gesuchten
Spezialisten steuerlich attraktive Extras zukommen zu lassen“,
sagt Christian Näser, Vergütungsexperte der
Managementberatung Kienbaum.
Hierarchie bestimmt AnschaffungsbudgetDie Höhe des Anschaffungsbudgets eines Firmenwagens richtet sich
im Wesentlichen nach der hierarchischen Stellung des Mitarbeiters im
Unternehmen. So liegen die durchschnittlichen Anschaffungsbudgets bei
Geschäftsführern bei 60.000 Euro (Bruttolistenpreise inkl.
MwSt), bei Führungskräften der ersten Unterstellungsebene bei
44.000 Euro und bei Führungskräften der zweiten
Unterstellungsebene bei durchschnittlich 36.000 Euro.
Audi, BMW und Mercedes an der SpitzeEtwa zwei Drittel der Unternehmen geben ihren Führungskräften
Marke und Typ des Dienstwagens vor. Die beliebtesten Modelle stammen
von Audi, BMW, Mercedes und VW. Sonderausstattungen der Firmenwagen
werden von zehn Prozent der Unternehmen komplett vorgesehen, 60 Prozent
schreiben einzelne Ausstattungspakete vor, 30 Prozent lassen ihre
Mitarbeiter die Sonderausstattung komplett selbst wählen.
Vorgeschriebene Ausstattungen sind häufig: Farbe,
Sicherheitspakete und Klimaanlage.
Privatnutzung wird selten eingeschränktDie Privatnutzung von Firmenfahrzeugen wird in den meisten Unternehmen
großzügig gehandhabt. 90 Prozent der
Führungskräfte ist es gestattet, ihren Dienstwagen unbegrenzt
zu nutzen, zehn Prozent sind Einschränkungen wie
Kilometerbegrenzungen oder Nutzung nur im Inland unterworfen. Nur einer
kleinen Minderheit ist es gar nicht erlaubt, Privatfahrten zu
unternehmen. Neben der Versteuerung des geldwerten Vorteils müssen
Führungskräfte zumeist keine weiteren Kosten für die
private Nutzungsmöglichkeit tragen. Die Übernahme von
Benzinkosten oder eine Bruttoentgeltumwandlung sind bislang eher die
Ausnahme.
Sonderfall AußendienstlerIm Außendienst nimmt der Firmenwagen eine Sonderstellung ein:
„Hier ist er nicht nur eine Belohnung oder ein
steuergünstiges Extra des Unternehmens für den Mitarbeiter,
sondern ein notwendiges Handwerkzeug bei der täglichen
Arbeit“, sagt Näser. 91 Prozent der Führungskräfte
und sogar 97 Prozent der Verkäufer im Außendienst steht ein
Dienstfahrzeug zur Verfügung. Die Privatnutzung wird auch hier nur
in Einzelfällen eingeschränkt.
Zum Thema im Internet*
http://www.kienbaum.de
*für die Inhalte der Seiten ist der Betreiber verantwortlich.