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GESETZ
MMI/ks
Die 3 wichtigsten Aussagen in Ihrem Arbeitszeugnis

Sobald ein Jobwechsel bevorsteht, spielt dieses Dokument eine entscheidende Rolle: Ihr Arbeitszeugnis. Ob Sie selbst gehen wollen oder ob die Kündigung Sie unfreiwillig ereilt hat: Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis. Das Landesarbeitsgericht Hamm beschäftigte sich vor kurzem mit den Anforderungen an ein qualifiziertes Zeugnis für Führungskräfte. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das Zeugnis in jedem Fall detaillierte Aussagen zur Führungsleistung des Mitarbeiters enthalten muss.

Ihr Zeugnis sollte in mindestens 3 Punkten über Ihre Führungsleistung Auskunft geben:

  1. Einleitend sollten Art und Umfang Ihrer Führungsleistungen definiert werden.
    Denkbar sind Formulierungen wie: „Herr K. führte eine Anzahl von ... Mitarbeitern, die in den Bereichen ... eingesetzt waren. Er sorgte neben Einstellung und effektiver Einarbeitung erfolgreich für deren ständige Aus- und Weiterbildung und Förderung.“
  2. Wichtig ist der Hinweis auf Ihr Durchsetzungsvermögen, da fehlende Durchsetzungskraft als Zeichen von Führungsschwäche gewertet wird.
    Hier ein Beispiel für hervorragende Führungsqualitäten: „Die Führung von Mitarbeitern im Bereich ... stellt hohe Anforderungen an den Vorgesetzten. Herr K. hat alle Disziplinarfragen auf Grund seines Durchsetzungsvermögens stets sehr gut gelöst.“
  3. Lassen Sie sich Ihre Erfolge bescheinigen. Positive Ergebnisse wie die Senkung der Fluktuationsrate, ein Rückgang der Fehlzeiten, die Entwicklung eines guten Betriebsklimas, eine erhöhte Motivation und Leistung der Mitarbeiter und Ähnliches sollte in Ihrem Arbeitszeugnis ausdrücklich erwähnt werden.
    Zum Beispiel folgendermaßen: „Unter der Leitung von Herrn K. haben sich Leistung und Teamgeist in seinem Verantwortungsbereich innerhalb sehr kurzer Zeit äußerst positiv entwickelt.“

Tipp:
Bevor Sie ein Arbeitszeugnis fordern, bitten Sie Ihren Chef um ein Mitarbeitergespräch. Besprechen Sie mit ihm Ihre Leistungen, und machen Sie Notizen. Mit der Liste Ihrer Leistungen, die Sie Ihrem Chef anschließend übergeben, machen Sie es ihm leichter, Ihre Führungsleistung schriftlich zu formulieren.

Quelle
Fachverlag für Recht und Führung
Theodor-Heuss-Str. 2-4
53177 Bonn
Telefon: 0228/95 50 130
www.arbeitsrecht.org



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