Wie das Statistische Bundesamt anlässlich der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Entfernungspauschale mitteilt, haben im Jahr 2002 - dem letztverfügbaren vollständigen Veranlagungsjahr - 16,0 Millionen Bundesbürger von der damaligen Entfernungspauschale, die keine Kilometerbeschränkung vorsah, profitiert.
7,9 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in ihren Einkommensteuererklärungen eine Entfernung zur Arbeitsstelle von mehr als 20 km geltend gemacht, bei 8,1 Millionen betrug die Entfernung bis zu 20 km. Insgesamt wurden 70,6 Milliarden Kilometer anerkannt. Fast Dreiviertel davon entfielen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mehr als 20 Kilometer Entfernung zur Arbeitsstätte.
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