Wer am Urlaubsort sein Flugzeug versäumt und einen Tag später als geplant zur Arbeitsstelle kommt, riskiert eine Abmahnung und entsprechende Lohnkürzung. Ein Arbeitnehmer hatte seinen Urlaub knapp kalkuliert. Das vorgesehene Flugzeug war überbucht und mit einem verbilligten Personalticket konnte er erst einen Tag später zurückfliegen. Obwohl er sich telefonisch beim Arbeitgeber gemeldet hatte, erhielt er eine Abmahnung sowie Lohnkürzung.
Das Gericht wies in der Verhandlung auf das “Wegerisiko” hin, das stets beim Arbeitnehmer liegt. Ausnahmen gibt es nur bei “höherer Gewalt” wie Naturereignissen oder Pilotenstreiks. Im konkreten Falle wäre die rechtzeitige Rückkehr mit einem Vollpreisticket mit Beförderungsgarantie möglich gewesen.