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MMI/ks
Kommission begrüßt politischen Konsens über neue Richtlinie für audiovisuelle Medien in Europa

Nach einem Legislativverfahren von nur 18 Monaten wurde heute ein politischer Konsens über die neue Richtlinie „Audiovisuelle Mediendienste ohne Grenzen“ erzielt. Das Europäische Parlament und der Rat einigten sich auf die wichtigsten Ziele des ursprünglichen Kommissionsvorschlags zur Neufassung der Vorschriften für den Industriezweig der audiovisuellen Dienste. Hierdurch entsteht Raum für einen umfassenden Rechtsrahmen, der sämtliche audiovisuelle Mediendienste abdeckt, eine weniger detaillierte und somit flexiblere Regulierung sowie für zeitgemäße Vorschriften für Fernsehwerbung im Hinblick auf eine bessere Finanzierung audiovisueller Programme. Die Richtlinie soll bis Ende 2007 in Kraft treten.

"Heute haben wir einen entscheidenden Schritt hin zu einem wirklichen Binnenmarkt für audiovisuelle Mediendienste und zu einer wettbewerbsfähigeren europäischen audiovisuellen Programmindustrie getan," betonte Viviane Reding, für Informationsgesellschaft und Medien zuständiges Kommissionsmitglied. "Dieses wichtige Beispiel zeitgemäßer Rechtsetzung ermöglicht der audiovisuellen Politik in Europa den Sprung ins 21. Jahrhundert und verleiht der Programmindustrie neuen Schwung. Wir wollen mit weniger Vorschriften eine bessere Finanzierung der europäischen Programmindustrie erreichen und die Grundwerte Europas stärker herausstellen, dabei die kulturelle Vielfalt fördern und den Schutz Minderjähriger gewährleisten."
Dank der neuen Richtlinie „Audiovisuelle Mediendienste ohne Grenzen“, auf die sich Parlament und Rat geeinigt haben, kann die audiovisuelle Industrie die tiefgreifenden technischen und Marktveränderungen sowie die sich wandelnden Sehgewohnheiten im Zuge der Konvergenz besser bewältigen. Die Richtlinie gewährleistet, dass die neuen Vorschriften alle audiovisuellen Mediendienste, unabhängig von der jeweiligen Übertragungstechnik, umfassen - von der herkömmlichen Fernsehübertragung bis hin zu neuen fernsehähnlichen Abrufdiensten. Hierdurch wird dieser Bereich in Zukunft wettbewerbsfähiger.
Die neue Richtlinie stützt sich nach wie vor auf das Herkunftslandprinzip. Sie beinhaltet, auf der Grundlage der gängigen Rechtsprechung, ein Verfahren, das es den Mitgliedstaaten erlaubt, Zwangsmaßnahmen gegen Rundfunkveranstalter aus anderen Mitgliedstaaten zu verhängen, die die Vorschriften des Ziellandes umgehen.
Produzenten audiovisueller Mediendienste können ebenfalls weniger detaillierte und flexiblere Werbevorschriften nutzen, die neue attraktive Finanzierungsmöglichkeiten eröffnen und letztendlich die Programmproduktion fördern.
Die Bürger werden durch die neue Richtlinie in ihren Rechten gestärkt. Hierzu gehört das Recht auf Kurzberichte von wichtigen Ereignissen zu allgemeinen neuen Zwecken, die klare Benennung des Mediendienstleisters, ein verbesserter Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten für Menschen mit Seh- und Hörschwächen sowie eindeutige Vorschriften für das Product Placement, die Rundfunkveranstalter verpflichten, die Verbraucher über Schleichwerbung zu informieren.
Die neue Richtlinie bekräftigt ferner die Grundwerte der EU, da sie die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, den Schutz Minderjähriger zu gewährleisten, europäische Werke und unabhängige audiovisuelle Produktionen zu fördern und Inhalte zu verbieten, die zum Religions- oder Rassenhass anstacheln. Darüber hinaus wird die Branche ausdrücklich zur Selbstregulierung und Koregulierung ermutigt.
Da nur 18 Monate nötig waren, um eine politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat zu erzielen, dürfte die Richtlinie vor Ablauf des Jahres in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben 24 Monate Zeit, um die neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen, so dass der neue Rechtsrahmen für den audiovisuellen Sektor ab 2009 vollständig gilt.

Hintergrund
Am 13. Dezember 2005 schlug die Kommission vor, die Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" zu überarbeiten, um den grundlegenden technischen und Marktveränderungen bei den audiovisuellen Diensten Rechnung zu tragen. Am 9. März 2007 verabschiedete die Kommission einen aktualisierten Vorschlag für einen zeitgemäßen Richtlinienentwurf für audiovisuelle Dienste, um den Weg zu ebnen für diese rasche Einigung zwischen Parlament und Rat in zweiter Lesung.

Der Wortlaut der Richtlinie und hiermit verbundene häufig gestellte Fragen finden sich unter:
http://ec.europa.eu/information_society/newsroom/cf/itemlongdetail.cfm?item_id=3430  


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