Autofahrer, die ein Fahrtenbuch führen, müssen aufpassen: Nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz werden die Fahrtenbücher von beruflich genutzten Pkws verschärft überprüft. Wenn der Fiskus formale Fehler im Fahrtenbuch entdeckt, darf die Behörde die so genannte Ein-Prozent-Regelung anwenden – und dann sind pro Monat ein Prozent des Listenpreises des Autos zu versteuern. Bei einem Firmenwagen, der mit Sonderausstattung 40.000 Euro kostet, werden damit 400 Euro zum Bruttoeinkommen addiert. Da kann schnell eine höhere Steuernachzahlung fällig werden.
Besonders betroffen sind Arbeitnehmer und Unternehmer, die ihren Firmenwagen kaum privat nutzen. Denn hier prüfen die Steuerbehörden besonders kritisch, ob die steuermindernd angemeldeten Kosten für dienstliche Pkw-Fahrten gerechtfertigt sind.
Wie die Oberfinanzdirektion Koblenz festgelegt hat, muss das Fahrtenbuch künftig zeitnah und lückenlos geführt werden. Die Finanzämter vergleichen zudem Werkstattrechnungen (mit Kilometerangaben), Tankquittungen (mit Ortsangaben) und Hotelrechnungen mit den Eintragungen im Fahrtenbuch. Auch die Schätzung des Privatanteils ist unzulässig. Bei Zweifel an den Angaben greift das Finanzamt auf die Ein-Prozent-Regel zurück. Besonders ärgerlich ist dies nach Angaben der Haufe-Experten für Fahrer eines älteren Firmenwagens. Denn: Ausschlaggebend ist der Listenneupreis, nicht der aktuelle Wert des Pkw.