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GESETZ
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Keine Kündigung bei privater Internetnutzung im Job |
Eine private Internetnutzung am Arbeitsplatz führt nicht automatsch zu einer fristlose Kündigung. Eine Kündigung ist sozial nicht gerechtfertigt, wenn der dienstlich zur Verfügung gestellte Internetzugang kurzfristig und nur für unverfängliche Zwecke genutzt wird. Eine wesentliche Pflichtverletzung liegt erst vor, wenn der Mitarbeiter beispielsweise große Mengen von Daten aus dem Internet herunterlädt oder eine Rufschädigung des Arbeitgebers wegen strafbarer oder pornografischer Inhalte droht.
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.03.2006, Az. 4 Sa 958/05
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