Branchenthemen LASER World of PHOTONICS World of Photonics Congress LASER World of PHOTONICS CHINA LASER World of PHOTONICS INDIA
HOME
FACHTHEMEN
BUSINESS LIFE
Photonik
Business Life
Photonik (temp)
Optische Informations-/ Kommunikations- Technologie
Business Life (temp)
Suche in...
 TERMINDATENBANK 
go
Stichwortsuche
in/im
in/im
 nur Highlights
an/am
von - bis
 - 
 KONFERENZPROGRAMM 
go
Stichwortsuche
Suche über Themengebiet
Suche über Konferenz
 
:-) my.world-of-photonics.net
Username 
Passwort 
Passwort vergessen? 
Jetzt registrieren!
i Alles über my.world-of-photonics.net






Mercateo - der Megahändler für Geschäftskunden im Internet

Seite drucken Seite weiterempfehlen
GESETZ
MMI/ks
Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Thomas Berg (Name von der Redaktion geändert) verlässt frühmorgens das Haus und ist selten vor neun Uhr abends wieder daheim. Doch der Projektmanager eines kleinen Stuttgarter Handelsunternehmens zählt seine Überstunden nicht. "Wir sind nur fünf Leute, der Chef ist so was wie ein Freund - darum fühle ich mich der Firma eng verbunden." Dass er ohne auf die Uhr zu schauen seinen Job macht, hängt aber auch mit seinem Gehalt zusammen. Mit dessen Höhe ist er zufrieden. "Und ich kann zwischendurch einfach mal weg, wenn ich etwas in der Stadt zu erledigen habe", sagt der knapp 40-Jährige. Die entsprechende Formulierung in seinem Arbeitsvertrag findet er darum auch nicht problematisch: "Sie erklären sich bereit, im Rahmen der Erfordernisse Ihrer Aufgaben sowie der gesetzlichen Bestimmungen Mehrarbeit zu leisten. Neben der Umsatzbeteiligung erhalten Sie keine weiteren Leistungen wie Urlaubsgeld, Überstundenvergütung, Zuschläge oder ähnliches."

Bei leitenden Angestellten kein Problem
"Solche Klauseln kommen in Arbeitsverträgen immer wieder vor", erklärt Harald Schwamborn, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner in der Hamburger Sozietät Dr. Harten & Partner. "Bei leitenden Angestellten zum Beispiel, die ein gutes Gehalt beziehen, ist das auch kein Problem. Von denen klagt eigentlich keiner Überstunden ein." Auch diejenigen, die im Rahmen eines Tarifvertrags arbeiten, sind kaum gefährdet, von ihren Arbeitgebern ohne Freizeit- oder finanziellen Ausgleich mit Mehrarbeit belastet zu werden.

Schwierig wird es in der dritten Gruppe: bei denjenigen, die frei verhandelte Verträge haben - und sich unterbezahlt und ausgenutzt fühlen. Dennoch versucht kaum jemand "einfach so", unbezahlte Überstunden einzuklagen. "Erst nach Ablauf des Arbeitsvertrags geht der Betroffene zum Anwalt", weiß Gerhild R. Pförtsch, Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Berlin. Darum würden Überstunden gerade in Kündigungsschutzprozessen häufig zum Thema.

Hoffnung auf Unwirksamkeit ist trügerisch
Wer händeringend einen Job sucht, unterschreibt vieles. So auch ungenaue Überstunden-Formulierungen im Arbeitsvertrag - oft in der Hoffnung, eine solche Klausel könnte unwirksam sein, falls der neue Chef sich als Ausbeuter entpuppt. "Aber darauf kann man sich nicht verlassen", betont Harald Schwamborn. "Wer einen Vertrag unterschreibt, sollte Klarheit schaffen, in welchem Rahmen Überstunden vergütet werden, beziehungsweise, in welchem Umfang sie mit dem Bruttolohn abgegolten sind." Widersetzt sich der potenzielle Arbeitgeber diesem Wunsch, müsse sich der Bewerber überlegen, ob das überhaupt das richtige Unternehmen für ihn sei, rät der Arbeitsrechtler.

Im Idealfall werden im Arbeitsvertrag konkrete Zahlen genannt. Eine Formulierung könnte sein: "Bis zu zehn Überstunden monatlich sind mit dem Bruttolohn abgegolten", schlägt Anwältin Pförtsch vor. "Aber dann muss es auch eine Regelung geben, was man dafür bekommt, wenn diese Anzahl überschritten wird", betont sie. Zehn Überstunden hält sie selbst dabei für "die äußerste Grenze".

Gesetzliche Bestimmungen
Eine konkrete Formulierung ist in jedem Fall besser, als der Hinweis auf die geltenden "gesetzlichen Bestimmungen" bezüglich der Arbeitszeit, wie in Thomas Bergs Vertrag. Doch auch sie definieren natürlich einen Rahmen - und selbst wenn sie nicht ausdrücklich genannt sind, gelten sie. In Paragraph 3 des Arbeitszeitgesetzes heißt es:

"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

Überstunden genau notieren
"Der Arbeitnehmer sollte unbedingt über seine Überstunden Buch führen", sagt Harald Schwamborn. Dazu gehören: Datum, Dauer, Grund und mögliche Zeugen. Denn falls es tatsächlich zu einem Prozess kommt, ist es der ehemalige Mitarbeiter, der in der Beweispflicht steht. "Wichtig ist dabei, dass die Überstunden angeordnet sein müssen", hebt Arbeitsrechtlerin Gerhild Pförtsch hervor. "Freiwillig länger bleiben, weil man die Arbeit nicht geschafft hat, gilt nicht." Wer also von seinem Chef eine Mail bekommt, mit der Anweisung, den Feierabend zu verschieben, sollte sie ausdrucken und aufheben.

Erfolg vor Gericht?
"Generell kann man sagen, dass eine Regelung, nach der mit dem Monatsgehalt jegliche Überstunden abgegolten sind, in der Regel unwirksam sein dürfte, wenn es zum Streit vor einem Arbeitsgericht kommt", bilanziert Harald Schwamborn. Das heißt im Idealfall: Sofern der Anspruch nicht arbeits- oder tarifvertraglich über eine Ausschlussklausel ausgeschlossen und auch noch nicht verjährt ist, hat der Arbeitnehmer die Chance, sich seine Mehrarbeit rückwirkend vergüten zu lassen - vorausgesetzt er kann sie beweisen.


Autorin: Andrea Pawlik

http://www.monster.de/


PRAXIS
weitere Beiträge ( 10 )  weitere Beiträge ( 10 ) 
MMI/ks
Jeder 3. deutsche Newsletter ist zu groß go
MMI/ks
10 Tipps für effektives Zeitmanagement go
MMI/ks
7 goldene Regeln für professionelle Verhandler go
GESETZ
MMI/ks
Gekündigter Arbeitnehmer muss Freistellung akzeptieren go
MMI/ks
Kündigung wegen Umsatzrückgang go
MÄRKTE-TRENDS
weitere Beiträge ( 5 )  weitere Beiträge ( 5 ) 
MMI/ks
2. Quartal 2006: Mehr Erwerbstätige, weniger Arbeitsstunden als im Vorjahr go
MMI/ks
Erzeugerpreise Juli 2006: + 6,0% gegenüber Juli 2005 go
MMI/ks
Industrieproduktion in der Eurozone um 0,1% gesunken - stabil in der EU25 go


 News - 20.05.2013
 zurück    top