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Antworten auf Ihre Fragen
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Wann ist Anmeldeschluss für Aussteller?
Offizieller Anmeldeschluss ist im Sommer 2010, aber auch später eingehende
Anmeldungen werden berücksichtigt, sofern Platz vorhanden ist.
Was ist der Unterschied zwischen einem Mitaussteller und einem zusätzlich
vertretenen Unternehmen?
Mitaussteller ist, wer am Stand eines Ausstellers (Hauptmieter) mit eigenem
Personal und eigenem Angebot auftritt. Als zusätzlich vertretenes Unternehmen
zählt bei einem Aussteller, der selbst Hersteller ist, jedes weitere
Unternehmen, dessen Waren oder Leistungen durch den Aussteller angeboten
werden. Für beide gilt: pro Mitaussteller oder zusätzlich vertretenem
Unternehmen ist eine Anmeldegebühr von EUR 360,- vom Hauptaussteller zu
entrichten.
Ab welchem Zeitpunkt entstehen im Falle einer Stornierung Gebühren?
Stornogebühren entstehen, wenn nach schriftlicher Bestätigung des
Platzierungsangebotes durch den Aussteller dieser seine Standfläche zurückgeben
möchte. In der Phase zwischen Anmeldung und Platzierungsvorschlag entstehen
keine Stornogebühren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Kann der Stand
weitervermietet werden, betragen die Stornogebühren 25% des
Beteiligungspreises, sollte eine Weitervermietung der Standfläche nicht mehr
möglich sein, werden 100% des Beteiligungspreises berechnet.
Wann erhalte ich die Rechnung zur LASER World of
PHOTONICS 2011?
Es werden insgesamt zwei Rechnungen versandt:
Zulassungsrechnung: nach schriftlicher Zusage der Standfläche. Hier wird die
Standfläche*, der AUMA-Beitrag, die Anmeldegebühr, die Vorauszahlung für
Serviceleistungen und die Gebühr für evtl. Mitaussteller und zusätzlich
vertretene Unternehmen berechnet.
Schlussrechnung: Versand ab Ende Juli/ Anfang August 2011; es werden alle
zusätzlichen Serviceleistungen be- bzw. verrechnet, z.B. Kosten für Strom- oder
Telefonanschluss, Aussteller-ausweise, Gast-Tickets etc.
* Jeder angefangene Quadratmeter wird voll berechnet.
Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Mehrwertsteuer von 19% erhoben wird.
Beteiligungspreise
Die Beteiligungspreise zur LASER World of PHOTONICS für reine Standfläche
unterscheiden sich in Abhängigkeit der Gesamtfläche eines Standes und des
Standtypen.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Preisen sowie Informationen zu
den Kombi-Paketen finden Sie in den „Besonderen Teilnahmebedingungen“ oder als
Download unter dem Punkt Preise & Anmeldung.
Was versteht man unter einer „Vorauszahlung für Serviceleistungen“?
Für Serviceleistungen (z.B. Elektro-, Wasser-, Telefonanschlüsse, technischer
Service, Beschriftung, Belieferung von Strom, Wasser etc.) wird, unabhängig von
dem Vorliegen bzw. dem Umfang einer Bestellung, eine pauschale Vorauszahlung
von EUR 20,- netto pro Quadratmeter gemieteter Ausstellungsfläche erhoben. Der
die Serviceleistungsvorauszahlungen übersteigende Betrag wird dem Aussteller
einige Wochen nach Ende der Veranstaltung mit der Schlussrechnung in Rechnung
gestellt bzw. zu viel gezahlte Beträge rückerstattet.
Was sind Gast-Tickets bzw. e-Gast-Tickets?
Gast-Tickets geben ausstellenden Firmen die Möglichkeit, ihre Kunden persönlich
zum Besuch an ihren Stand einzuladen. Jedes Gast-Ticket ist nummeriert und wird
mit dem Firmeneindruck des Ausstellers versehen. Es können beliebig viel
Gast-Tickets bestellt werden. Nach Messeschluss stellen wir Ihnen nur die
tatsächlich eingelösten Gast-Tickets in Rechnung. Die Bestellung kann sowohl
über ein Bestellformular als auch online im Exhibitor Center erfolgen. Bei e-Gast-Tickets erhalten
Sie in einer Datei die von Ihnen bestellten eGast-Ticket-Nummern. Sie laden
Ihre Kunden zur LASER World of PHOTONICS 2009 ein, indem Sie ihnen eine
entsprechende eGast-Ticket Nummer zusenden.
Auf- und Abbautermine
Weitere Information erfolgen ab Frühjahr 2011
Standbauvorschriften
Bei eingeschossiger Bauweise beträgt die max. Bauhöhe ebenso wie die Werbehöhe
6m. Weitere Informationen zu den Standbauvorschriften entnehmen Sie bitte
unseren Teilnahmebedingungen A und B.
Ausstellerausweise
Kostenfreie und kostenpflichtige Ausstellerausweise Wie gewohnt stehen Ihnen eine Anzahl kostenfreier Ausweise abhängig
von Ihrer Standgröße zur Verfügung.
Weitere zusätzliche Ausstellerausweise sind kostenpflichtig. Staffelung: Standgröße: bis 4 m² 1 Ausstellerausweis bis 12 m² 2 Ausstellerausweise bis 20 m² 3 Ausstellerausweise über 20 m² zusätzlich 1 Ausweis für jede weiteren angefangenen
20 m² Durch die Aufnahme von
Mitausstellern oder zusätzlich vertretenen Unternehmen erhöht sich die Anzahl
der kostenfreien Ausweise nicht.
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