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ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Wann ist Anmeldeschluss für Aussteller?


Offizieller Anmeldeschluss ist im Sommer 2010, aber auch später eingehende Anmeldungen werden berücksichtigt, sofern Platz vorhanden ist.


Was ist der Unterschied zwischen einem Mitaussteller und einem zusätzlich vertretenen Unternehmen?

Mitaussteller ist, wer am Stand eines Ausstellers (Hauptmieter) mit eigenem Personal und eigenem Angebot auftritt. Als zusätzlich vertretenes Unternehmen zählt bei einem Aussteller, der selbst Hersteller ist, jedes weitere Unternehmen, dessen Waren oder Leistungen durch den Aussteller angeboten werden. Für beide gilt: pro Mitaussteller oder zusätzlich vertretenem Unternehmen ist eine Anmeldegebühr von EUR 360,- vom Hauptaussteller zu entrichten.


Ab welchem Zeitpunkt entstehen im Falle einer Stornierung Gebühren?

Stornogebühren entstehen, wenn nach schriftlicher Bestätigung des Platzierungsangebotes durch den Aussteller dieser seine Standfläche zurückgeben möchte. In der Phase zwischen Anmeldung und Platzierungsvorschlag entstehen keine Stornogebühren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Kann der Stand weitervermietet werden, betragen die Stornogebühren 25% des Beteiligungspreises, sollte eine Weitervermietung der Standfläche nicht mehr möglich sein, werden 100% des Beteiligungspreises berechnet.


Wann erhalte ich die Rechnung zur LASER World of PHOTONICS 2011?

Es werden insgesamt zwei Rechnungen versandt:
Zulassungsrechnung: nach schriftlicher Zusage der Standfläche. Hier wird die Standfläche*, der AUMA-Beitrag, die Anmeldegebühr, die Vorauszahlung für Serviceleistungen und die Gebühr für evtl. Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen berechnet.
Schlussrechnung: Versand ab Ende Juli/ Anfang August 2011; es werden alle zusätzlichen Serviceleistungen be- bzw. verrechnet, z.B. Kosten für Strom- oder Telefonanschluss, Aussteller-ausweise, Gast-Tickets etc.
* Jeder angefangene Quadratmeter wird voll berechnet.
Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Mehrwertsteuer von 19% erhoben wird.


Beteiligungspreise

Die Beteiligungspreise zur LASER World of PHOTONICS für reine Standfläche unterscheiden sich in Abhängigkeit der Gesamtfläche eines Standes und des Standtypen.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Preisen sowie Informationen zu den Kombi-Paketen finden Sie in den „Besonderen Teilnahmebedingungen“ oder als Download unter dem Punkt Preise & Anmeldung.


Was versteht man unter einer „Vorauszahlung für Serviceleistungen“?


Für Serviceleistungen (z.B. Elektro-, Wasser-, Telefonanschlüsse, technischer Service, Beschriftung, Belieferung von Strom, Wasser etc.) wird, unabhängig von dem Vorliegen bzw. dem Umfang einer Bestellung, eine pauschale Vorauszahlung von EUR 20,- netto pro Quadratmeter gemieteter Ausstellungsfläche erhoben. Der die Serviceleistungsvorauszahlungen übersteigende Betrag wird dem Aussteller einige Wochen nach Ende der Veranstaltung mit der Schlussrechnung in Rechnung gestellt bzw. zu viel gezahlte Beträge rückerstattet.


Was sind Gast-Tickets bzw. e-Gast-Tickets?

Gast-Tickets geben ausstellenden Firmen die Möglichkeit, ihre Kunden persönlich zum Besuch an ihren Stand einzuladen. Jedes Gast-Ticket ist nummeriert und wird mit dem Firmeneindruck des Ausstellers versehen. Es können beliebig viel Gast-Tickets bestellt werden. Nach Messeschluss stellen wir Ihnen nur die tatsächlich eingelösten Gast-Tickets in Rechnung. Die Bestellung kann sowohl über ein Bestellformular als auch online im Exhibitor Center erfolgen.
Bei e-Gast-Tickets erhalten Sie in einer Datei die von Ihnen bestellten eGast-Ticket-Nummern. Sie laden Ihre Kunden zur LASER World of PHOTONICS 2009 ein, indem Sie ihnen eine entsprechende eGast-Ticket Nummer zusenden.


Auf- und Abbautermine

Weitere Information erfolgen ab Frühjahr 2011


Standbauvorschriften

Bei eingeschossiger Bauweise beträgt die max. Bauhöhe ebenso wie die Werbehöhe 6m. Weitere Informationen zu den Standbauvorschriften entnehmen Sie bitte unseren Teilnahmebedingungen A und B.


Ausstellerausweise

Kostenfreie und kostenpflichtige Ausstellerausweise

Wie gewohnt stehen Ihnen eine Anzahl kostenfreier Ausweise abhängig von Ihrer Standgröße zur Verfügung.

Weitere zusätzliche Ausstellerausweise sind kostenpflichtig.
 
Staffelung:
Standgröße: bis 4 m² 1 Ausstellerausweis
bis 12 m² 2 Ausstellerausweise
bis 20 m² 3 Ausstellerausweise
über 20 m² zusätzlich 1 Ausweis für jede weiteren angefangenen 20 m²
 
Durch die Aufnahme von Mitausstellern oder zusätzlich vertretenen Unternehmen erhöht sich die Anzahl der kostenfreien Ausweise nicht.


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